Der ASB-Katastrophenschutz ist immer einsatzbereit
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des ASB sorgen im Falle größerer Schadenslagen für den Schutz und die Rettung der Bevölkerung. Ob es sich hierbei um die Erstversorgung durch Evakuierungsmaßnahmen handelt oder der Betreuung und Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der medizinischen Erstversorgung: Der ASB-Katastrophenschutz ist 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit.
Was ist Katastrophenschutz eigentlich?
Der Katastrophenschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Schadenslage so groß wird, dass die Kräfte des „normalen“ Regelrettungsdienstes und der Feuerwehr nicht ausreichen, um den eingetretenen Schaden oder die drohende Gefahr zu bekämpfen. Solche Situationen können die von der Natur oder von Menschen verursachten Katastrophen wie Hochwasser, Bombenevakuierung oder auch ein Stromausfall sein.
Kommt es zu einer größeren Schadenslage, werden die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des ASB-Katastrophenschutzes aktiv, um der Bevölkerung die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, Feuerwehren und den zuständigen Behörden.
Der Katastrophenschutz wird in Deutschland von den Bundesländern und in den Bundesländern von festgelegten Aufsichtsbehörden geregelt und verwaltet. Er ist Teil eines größeren Systems zum Schutz und zur Gewährung der Sicherheit der Bevölkerung.
Was macht der ASB im Katastrophenschutz?
Um in unterschiedlichen Schadenslagen und Notsituationen umfassend und zielgerichtet helfen zu können, ist der Katastrophenschutz im Arbeiter-Samariter-Bund in verschiedene Fachdienste aufgeteilt. In diesen werden die Helfer entsprechend ausgebildet und erhalten eine spezielle Ausrüstung, um die zum Teil sehr unterschiedlichen Aufgaben, die je nach Einsatz anfallen, übernehmen zu können.
Sollte es bei einer großen Schadenslage wie einem schweren Verkehrsunfall oder einem größeren Brand zu vielen Verletzten und Erkrankten kommen, kümmern sich die ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz um den Aufbau eines mobilen Behandlungsplatzes. Sie leiten die medizinischen Erstmaßnahmen ein und helfen beim Transport der Verletzten in die Krankenhäuser.
Es können auch Personen, die keine medizinische Versorgung benötigen, von einem Ereignis betroffen sein, zum Beispiel bei einer Evakuierung. In diesem Fall übernehmen die Helferinnen und Helfer des Betreuungszugs des ASB die Einrichtung einer Betreuungsstelle oder haben einfach ein offenes Ohr für die Sorgen der Betroffenen.