[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]

Erste Hilfe für Personen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (EH-B)

Dieser Kurs richtet sich speziell an Menschen, die in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder arbeiten. Neben den allgemeinen Erste-Hilfe-Maßnahmen nimmt er insbesondere Kindernotfälle in den Blick. ACHTUNG: Der Kurs behandelt keine Notfälle bei Säuglingen (< 1 Jahr). Hierfür eignet sich unser Kurs Erste Hilfe bei Kindernotfällen.

Foto: ASB/M. Ressel

Zielgruppe: Personal in Kindertageseinrichtungen und Schulen wie Erzieher*innen, Betreuer*innen, Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen

Teilnahmevoraussetzung: Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten

Teilnahmegebühr: 55,00 Euro

Die Kosten der Teilnahme sind am Kurstag per Giro- oder Kreditkartenzahlung zu entrichten (keine Barzahlung möglich!). Bitte beachten Sie des Weiteren die untenstehenden Details.

Sie interessieren sich für eine Inhouse-Schulung? Gerne nehmen wir Anfragen von Firmen und Vereinen per E-Mail entgegen: breitenausbildung@asb-frankfurt.de.

Hier geht’s zur Kurs-Anmeldung

Weiterführende Hinweise zur Entrichtung der Teilnahmegebühr:

 

Erste-Hilfe-Jahresgutschein

ASB-Mitglieder können für den Kurs Ihren Erste-Hilfe-Jahresgutschein einlösen. Bitte bringen Sie hierfür den ausgefüllten Gutschein sowie Ihren Mitgliedsausweis zum Kurstag mit.

Haben Sie Ihren Gutschein verlegt oder verloren? Kein Problem. Sie können Ihren persönlichen Erste-Hilfe-Gutschein hier als PDF-Datei herunterladen oder bei der kostenlosen Mitgliederhotline des ASB-Bundesverbands nachbestellen: 0800 2722 255 (gebührenfrei).

Betriebliche Ersthelfende

Die Kosten für die Schulung von betrieblichen Ersthelfenden werden in der Regel von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Arbeiter-Samariter-Bund. Hierfür ist ein Abrechnungsformular erforderlich. Dieses ist der Kursleitung am Kurstag im Original, vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt vorzulegen. Bitte beachten Sie die folgenden Sonderregelungen:

·         Die BG Nahrungsmittel (BGN) hat ein eigenes Abrechnungsformular, welches Sie hier beantragen können.

·         Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen die Kostenübernahme für Aus- und Fortbildungen online beantragen.

·         Bei der Unfallkasse Hessen (UKH) müssen Mitgliedsunternehmen im Vorfeld sog. Kostenübernahmebestätigungen beantragen. Diese sind der Kursleitung am Kurstag zusammen mit dem Abrechnungsformular vorzulegen.

Mehr Infos hierzu finden Sie auf der Homepage der DGUV