Erste-Hilfe-Fortbildung (EH-F)
Die Erste-Hilfe-Fortbildung eignet sich für Personen, die ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Ersten Hilfe auffrischen und vertiefen möchten. Es findet eine Wiederholung der Grundlagen sowie ein situationsbezogenes Training statt, das sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Teilnehmenden orientiert. ACHTUNG: Für den Kurs werden Grundkenntnisse vorausgesetzt. Er eignet sich nicht für den Führerscheinerwerb.
Zielgruppe: Personen, die ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten, u.a. betriebliche Ersthelfende. KEIN Führerscheinkurs!
Teilnahmevoraussetzung: Der letzte Erste-Hilfe-Kurs des/der Teilnehmenden darf bei Kursbeginn nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten
Teilnahmegebühr: 50,00 Euro
Die Kosten der Teilnahme sind am Kurstag per Giro- oder Kreditkartenzahlung zu entrichten (keine Barzahlung möglich!). Bitte beachten Sie des Weiteren die untenstehenden Details.
Sie interessieren sich für eine Inhouse-Schulung? Gerne nehmen wir Anfragen von Firmen und Vereinen per E-Mail entgegen: breitenausbildung@asb-frankfurt.de.
Weiterführende Hinweise zur Entrichtung der Teilnahmegebühr:
Erste-Hilfe-Jahresgutschein
ASB-Mitglieder können für den Kurs Ihren Erste-Hilfe-Jahresgutschein einlösen. Bitte bringen Sie hierfür den ausgefüllten Gutschein sowie Ihren Mitgliedsausweis zum Kurstag mit.
Haben Sie Ihren Gutschein verlegt oder verloren? Kein Problem. Sie können Ihren persönlichen Erste-Hilfe-Gutschein hier als PDF-Datei herunterladen oder bei der kostenlosen Mitgliederhotline des ASB-Bundesverbands nachbestellen: 0800 2722 255 (gebührenfrei).
Betriebliche Ersthelfende
Die Kosten für die Schulung von betrieblichen Ersthelfenden werden in der Regel von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Arbeiter-Samariter-Bund. Hierfür ist ein Abrechnungsformular erforderlich. Dieses ist der Kursleitung am Kurstag im Original, vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt vorzulegen. Bitte beachten Sie die folgenden Sonderregelungen:
- Die BG Nahrungsmittel (BGN) hat ein eigenes Abrechnungsformular, welches Sie hier beantragen können.
- Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen die Kostenübernahme für Aus- und Fortbildungen online beantragen.
- Bei der Unfallkasse Hessen (UKH) müssen Mitgliedsunternehmen im Vorfeld sog. Kostenübernahmebestätigungen beantragen. Diese sind der Kursleitung am Kurstag zusammen mit dem Abrechnungsformular vorzulegen.
Mehr Infos hierzu finden Sie auf der Homepage der DGUV.