
Helfer in der Not müssen Urlaub nehmen - ASB fordert einheitliche Helferfreistellung
Insbesondere der Bevölkerungsschutz in Deutschland ist getragen von einem breiten ehrenamtlichen Engagement. Für die verschiedenen Organisationen gelten dabei aber unterschiedliche Rahmenbedingungen: Im Gegensatz zum THW oder der Feuerwehr können Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen wie dem ASB bei Großschadenslagen und Einsätzen nicht von der Arbeit freigestellt werden und haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Um Menschen in Not zu helfen, müssen sie Urlaub nehmen oder dies in ihrer Freizeit tun.










